Zusätzliche Versicherungen für gesetzlich Versicherte

In der heutigen Zeit kostet Gesundheit immer mehr und die gesetzlichen Krankenkassen zahlen immer weniger, der Versicherungsschutz nimmt ab. Dies bekommt man als Mitglied der gesetzlichen Versicherungen durch Zuzahlungen bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, im Krankenhaus und durch den Wegfall von Leistungen bei Brillen oder die Begrenzung beim Zahnersatz zu spüren Der Versicherungsschutz wird immer weiter minimiert. Für ambulante Naturheilkunde und für Behandlungen beim Heilpraktiker sehen die gesetzlichen Versicherungen meist keine Leistungen vor.

Damit man auch bei gesetzlichen Versicherungen rundum abgesichert ist, ist es heute wichtiger denn je sich auch privat abzusichern. Möglich machen das die zusätzlichen Versicherungen der Versicherungsunternehmen, die natürlich stark variieren können. Wichtige Zusatzleistungen sind beispielsweise:

  • Krankenhaustagegeld- Versicherungen: Bei diesen Versicherungen zahlt der Versicherer dem Versicherungsnehmer für jeden medizinsich notwendigen Tag, den er im Krankenhaus verbracht hat ein Tagegeld, dessen Höhe vor Vertragsabschluss vereinbart wurde. Diese Versicherung sollte man am besten schon in jungen Jahren abschließen, denn mit erhöhtem Alter erhöht sich auch der zu zahlende Beitrag, zudem ist eine Ablehnung der Versicherung in einem hohen Alter wahrscheinlicher. Viele Versicherer versichern keine Personen, bei denen aufgrund ihrer Krankengeschichte abzusehen ist, dass sie häufiger im Krankenhaus medizinsich betreut werden müssen.

  • Krankentagegeld- Versicherungen: Diese Versicherung wird auch als Verdienstausfallversicherung bezeichnet. Im Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer sechs Wochen lang sein normales Gehalt. Nach dieser Zeit springt die gesetzliche Krankenversicherung ein, diese zahlt aber nur ca. 70% des letzten Bruttogehalts. Um die Gehaltslücke von 30% auszugleichen, kann man eine Krankentagegeld- Versicherung abschließen, diese zahlt nach der sechsten Woche den vorher vereinbarten Betrag.

  • Zahnzusatz- Versicherungen: Gerade im Zahnbereich werden von der gesetzlichen Krankenversicherung immer weniger Leistungen übernommen. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig auf zusätzliche Versicherungen zurückzugreifen. Diese übernehmen bis zu 50% der Zahnarztrechnung bei Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie.

  • Sterbegeld- Versicherungen: Die gesetzlichen Kankenkassen zahlen seit 2004 kein Sterbegeld mehr. Mit dieser Versicherung finanziert man sein Begräbnis, damit die Familie für diese hohen Kosten nicht aufkommen muss. Der Abschluss dieser Versicherung sollte jedoch gut überlegt werden, denn für ältere Menschen sind die Beiträge meist sehr hoch und die Versicherungen an eine Wartezeit von 1-3 Jahren gebunden. Verstirbt der Versicherungnehmer noch in der Wartezeit, werden nur die bis dahin gezahlten Beiträge erstattet, nicht die Versicherungssumme.

  • Auslandsreise- Versicherungen: Jeder gesetzlich krankenversicherte, der im Ausland Urlaub macht, sollte eine Auslandreisekrankenversicherung abschließen. In den Versicherungen enthalten sind ambulante Leistungen, d.h. ärztliche Behandlung, Arznei-, Heil- und Verbandsmittel wie auch stationäre Leistungen, wie die Behandlung durch einen Arzt, die Unterbringung in einem Krankenhaus, Operationen und auch Krankentransporte. Zudem werden Kosten für den Rücktransport nach Deutschland übernommen, allerdings nur, wenn dieser medizinsich notwendig ist. Bei Tod im Ausland wird die Überführung in das Heimatland oder die Beerdigung im Ausland bezahlt.

  • private Pflegeversicherungen: Eine private Vorsorge für den Pflegefall ist dringend erforderlich, da das gesetzliche System nur eine Grundversorgung ist, die im Ernstfall nicht ausreicht. Mit der privaten Pflegeversicherung kann man verhindern, dass die eigenen Kinder die finanzielle Lücke bei einem eintretenden Pflegefall schließen müssen. Der Versicherungsnehmer kann mit der privaten Versicherung die Finanzierung eines Pflegeplatzes gewährleisten.

Zwar können Arbeitnehmer, die ein zu geringes Jahreseinkommen haben, keine private Krankenvollversicherung abschließen, dennoch ist es auch für sie möglich in den Genuss von Leistungen der privaten Versicherungen zu kommen. Dies geht mit zusätzlichen Versicherungen der privaten Krankenversicherung. Da der Abschluss von zusätzlichen privaten Versicherungen freiwillig ist und auch an keine Einkommensgrenze gebunden ist, kann jeder eine private Zusatzversicherung abschließen. Die Versicherungen können individuell zusammengestellt werden, je nach Bedürfnis. Oft sind die zusätzlichen Versicherungen auch in günstigeren Kombipaketen erhältlich.