Versicherungsvergleich : private Krankenversicherung vs gesetzliche Krankenversicherung

Jeder weiß, dass sich die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung von denen der privaten Krankenversicherung unterscheiden. Ein kleiner Versicherungsvergleich zeigt, welches die größten Unterscheide sind. Wenn man vor der Wahl steht, welche Versicherung man wählen soll, kann ein Versicherungsvergleich sehr hilfreich sein. Mit der Durchführung von einem Versicherungsvergleich, kann man die für sich beste Versicherungsmöglichkeit herausfinden. Zur Auswahl steht eine gesetzliche Krankenversicherung, eine private Krankenvollversicherung oder eine Kombination aus gesetzlicher und privater Versicherung, d.h. eine gesetzliche Krankenvollversicherung mit privaten Zusatzversicherungen. Bei einem Versicherungsvergleich sollte man immer seine individuellen Wünsche und Vorstellungen in den Vordergrund stellen und nicht nur den monatlich zu zahlenden Beitrag.

Ein Versicherungsvergleich zeigt zuallererst, dass sich nicht jeder privat versichern kann. Der privaten Versicherung können nur Beamte, Selbstständige, Freiberufler und Studenten beitreten, wie Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen drei Jahre lang über der Jahresarbeitsentgeltgrenze gelegen hat. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung können sich quasi alle versichern, Arbeitnehmer, Rentner, Studenten, Arbeitslose und Selbstständige.

Weiter zeigt der Versicherungsvergleich, dass bei der gesetzlichen Krankenversicherung Kinder kostenlos mitversichert sind und auch der Ehepartner, wenn dieser über kein eigenes oder nur über ein geringfügiges Einkommen verfügt. Bei der privaten Krankenversicherung gibt es keine kostenlos Mitversicherten, hier muss für jedes Familienmitglied ein eigener Beitrag gezahlt werden.

Des Weiteren macht ein Versicherungsvergleich deutlich, dass sich auch die Erhebungsarten der Beiträge unterscheiden. So richten sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung die Beiträge nach der Höhe des Verdienstes (ca. 15% des Bruttolohns), Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge je zur Hälfte. Bei der privaten Krankenversicherung richten sich die monatlichen Beiträge nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und Leistungen. Beim Versicherungsvergleich fällt auf, dass man Leistungen, die man nicht in Anspruch genommen hat, von der privaten Krankenversicherung erstattet bekommen kann. Geht man innerhalb eines Jahres nicht zum Arzt oder trägt die Kosten selber, kann es eine Erstattung von circa vier Monatsbeiträgen geben. Aus diesem Grund lohnt es sich für Privatversicherte kleinere Arztrechnungen selbst zu begleichen und nicht bei der Versicherung einzureichen.

Der Versicherungsvergleich macht deutlich, dass der größte Unterschied der beiden Versicherungen in den Leistungen und den Zuzahlungen im Leistungsfall besteht. Kassenpatienten haben eine eingeschränkte Arzt- und Krankenhauswahl, sie haben keinen Einblick in die Rechnungen, werden im Krankenhaus in einem Mehrbettzimmer untergebracht und vom Dienst habenden Arzt behandelt. Für Arzneien, Heilmittel, Fahrtkosten, Krankenhausaufenthalte, Zahnersatz und Kieferorthopädie müssen Zuzahlungen geleistet werden. Privatpatienten haben die freie Arzt- und Krankenhauswahl und auch der Besuch eines Heilpraktikers wird bezahlt (wenn es medizinisch notwendig ist). Der Leistungsbringer rechnet im Anschluss an die Behandlung direkt mit dem Patienten ab, man wird je nach Tarif im Krankenhaus in einem Mehr-, Zwei- oder Einbettzimmer untergebracht, die Behandlung durch den Chefarzt ist möglich. Zuzahlungen sind durch die Wahl des Tarifes frei wählbar. Je umfangreicher man versichert ist, desto weniger (oder gar nichts) muss man zuzahlen.

Man sollte also vor Abschluss einer Krankenversicherung immer einen Versicherungsvergleich durchführen, nicht nur zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung (wenn man die Wahl hat), sondern auch zwischen den einzelnen Anbietern, denn Preise und Leistungen unterscheiden sich auch in diesem Bereich teilweise stark voneinander.