Welchen Versicherungsschutz kann ich durch den Abschluss einer privaten Krankenversicherung bekommen?

Steht man vor der Wahl, ob man den gesetzlichen oder den privaten Versicherungsschutz genießen möchte und entscheidet sich für eine Privatversicherung, bleibt nur noch die Wahl des richtigen Anbieters und der geeigneten Versicherung. Auch bei den privaten Versicherungen gibt es Unterschiede im Bezug auf den Versicherungsschutz und die Versicherungsbedingungen, die man sich vor Abschluss der Versicherung gut durchlesen sollte.

Der Vorteil bei der privaten Versicherung ist, dass die Gestaltung des Versicherungsschutzes frei ist und man ihn auf die individuellen Wünsche und Vorstellungen abstimmen kann. So braucht man nur Leistungen in seine Versicherung aufzunehmen, die man wirklich benötigt. So ist auch die Gestaltung des monatlichen Beitrags sehr unterschiedlich und von Versicherungsnehmer, zu Versicherungsnehmer verschieden, man kann also keinen pauschalen Monatsbeitrag nennen.

Auch heute ist es immer noch so, dass Frauen einen höheren Beitrag leisten müssen, da sie eine höhere Lebenserwartung haben und als ein höheres Risiko eingestuft werden. Kosten für die Schwangerschaftsvorsorge und Geburten werden seit dem 01. Janur 2008 auf alle Versicherungsnehmer aufgeteilt, früher mussten Frauen auch hierfür einen höheren Beitrag zahlen.

Bei der Privatversicherung muss zwar jedes Familienmitglied einzeln versichert werden, es fallen also für jeden Beiträge an- doch auch hier ist die Gestaltung individuell und Beiträge können gesenkt werden, zudem sind Tarife für Kinder ohnehin eher gering.

Die Beitragshöhe richtet sich bei der Privatversicherung nicht nach dem Einkommen des Versicherungsnehmers, sondern nach Alter, Gesundheitszustand und vor allem nach den Leistungen, die versichert werden sollen.

Leistungen, die man in den Versicherungsschutz aufnehmen kann:

Versicherungsschutz: ambulant

  • allgemeine ärztliche Leistungen

  • Leistungen durch Heilpraktiker

  • Verbandsmittel und Arzneien

  • Heilmittel (Bsp. Massagen, Inhalationen)

  • Hilfsmittel (Bsp. Kontaktlinsen, Brillen)

  • Geburten

  • Sachaufwendungen medizinisch- technischer Art (Herzschrittmacher)

  • psychotherapeutische Behandlungen

  • Transporte und Fahrten

Versicherungsschutz: stationär

  • Ein- bzw. Zweitbettzimmer

  • Chefarztbehandlung

  • Krankentransporte

  • allgemeine Krankenhausleistungen (inkl. Geburten)

Versicherungsschutz: Kur

  • Zuschuss für Sanatoriums- und Kurbehandlungen

Versicherungsschutz: Zahn

  • zahnärtzliche Leistungen (Bsp. Prophylaxe, chirurgische Leistungen)

  • zahntechnische Leistungen

  • Zahnersatz (Bsp. Brücken, Implantate)

  • kieferorthopädische Leistungen

Versicherungsschutz: Krankentagegeld

  • Krankentagegeld bei Verdienstausfall bei längerer Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall oder Krankheit

Versicherungsschutz: Krankenhaustagegeld

  • vereinbartes Krankenhaustagegeld für jeden Tag eines vollstationären Krankenhausaufenthaltes

Versicherungsschutz: private Pflegeversicherung

  • Ersatz auf Aufwendungen für Pflege oder ein Pfelgegeld

Versicherungsschutz: ergänzendes Pflegetagegeld

  • vereinbartes Pflegetagegeld wird je nach Pflegestufe monatlich ausgezahlt

Versicherungsschutz: Sterbegeld

  • Kostendeckung im Sterbefall (Schutz sollte 5.000-10.000 EUR betragen)

Versicherungsschutz: Auslandsreisen

  • weltweiter Versicherungsschutz für ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlungen

  • Rücktransport, wenn medizinisch notwendig

  • Überführung im Todesfall

  • Bestattung im Ausland