Der Wechsel zur privaten Versicherung

Ist man in der glücklichen Lage sich zwischen gesetzlicher und privater Versicherung entscheiden zu können, fällt die Wahl vielen leicht, sie wählen die private Versicherung. Doch wie funktioniert der Wechsel, was muss ich beim Abschluss einer privaten Versicherung beachten?

Bevor man sich ein Angebot einer privaten Versicherung einholt, sollte man sich zunächst genau überlegen, was man von seinem zukünftigen Versicherungsschutz erwartet und welchen Beitrag man bereit ist zu zahlen. Durch die Wahl des Tarifs kann man selber über das Leistungsniveau und die Höhe der Beiträge entscheiden. Die erste Überlegung lautet demnach: Was erwarte ich von meiner Versicherung und wie viel möchte ich monatlich höchstens ausgeben?

Doch wie ermittelt man seinen persönlichen Bedarf an Versicherungsschutz? Dies geht ganz einfach, man muss nur überlegen, auf was man nicht verzichten will. Ist man beispielsweise Anhänger von alternativen Heilmethoden, sollte man bei seiner Versicherung einen Tarif wählen, der diese Leistungen erstattet. Ist man jung und gesund, sind Klinikaufenthalte eher selten. Aus diesem Grund sollte man sich überlegen, ob die Option auf ein Zwei- bzw. Einbettzimmer nötig ist oder ob die Behandlung durch den Chefarzt unbedingt erforderlich ist. Legt man auf diese Sachen keinen Wert, kann man seinen Beitrag reduzieren. Eine weitere Einsparmöglichkeit besteht im Zahnbereich, wer gesunde Zähne hat, diese pflegt und auch regelmäßig kontrollieren lässt, bracht in der Regel nur eine 50%- Erstattung seiner Versicherung. Wer allgemein selten krank ist, für den kann sich durchaus ein Tarif mit Selbstbeteiligung oder Beitragsrückerstattung lohnen. Hierbei gilt, wer seinen Versicherer in einem Jahr nichts kostet, der bekommt Beiträge zurück, je nach Versicherer ein bis vier Monatsbeiträge. Bei einigen Anbieter sind Vorsorgeuntersuchungen dabei außen vor. Am Anfang des Jahres erfährt man als Versicherungsnehmer wie viel Rückerstattung man am Ende des Jahres von seiner Versicherung erwarten kann. Man sammelt also all seine Arztrechnungen und reicht sie nur dann ein, wenn sie über der Summe der Beitragsrückerstattung liegen.

Eine weitere Möglichkeit eine geringeren Beitrag für seine Versicherung zu zahlen, ist die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung. In dem Fall muss man dann einen Teil der anfallenden Gesundheitskosten selber tragen, meist sind das 180 bis 1.000 Euro im Jahr, im Gegenzug sinken aber die Beiträge um bis zu 30 Prozent.

Liegen einem Angebote von mehreren Versicherungen vor, sollte man die Versicherungsbedingungen genauer betrachten. In den Versicherungsbedingungen kann man zum Beispiel eine Information darüber finden, ob es die Möglichkeit einer späteren Höherversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung gibt. Hat man sich für einen Anbieter und eine Versicherung entschieden, muss man die Vertragsunterlagen genau und wahrheitsgemäß ausfüllen. Verschweigt man bei den Gesundheitsfragen etwas, kann dies zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. In einem Fragebogen wird nach Vorerkrankungen und Gesundheitsrisiken (z.B. Raucher) gefragt, einige Versicherer verlangen auch einen ärtzlichen Gesundheits- Check. Erst nach einer Aufnahmebestätigung sollte man die gesetzliche Versicherung kündigen.