Private Versicherung für junge Leute in der Ausbildung
Die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung ist begrenzt und bietet den Versicherten nur eine Grundversorgung. Dies hat Versorgungslücken zur Folge, die einer privaten Ergänzung bedürfen. In diesem Fall kann man sich auch Gedanken über eine private Versicherung machen. Eine private Versicherung kann man als Freiberufler, Künstler, Selbstständiger, Beamter und Arbeitnehmer abschließen. Man kann den Versicherungsschutz für die private Versicherung frei wählen und individuell gestalten. Für die private Versicherung muss jedes Familienmitglied -im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung- einen Versicherungbeitrag leisten, auch Kinder. Vor allem sollte man immer bedenken, dass die Versicherungsleistungen in der privaten Krankenversicherung umfangreicher und persönlich wählbar sind. Um als Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung einen vergleichbaren Leistungsanspruch zu erwerben, hat man die Möglichkeit über den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung, welche mit zusätzlichen Beiträgen verbunden ist.
Die private Versicherung hat den weiteren Vorteil, dass eventuell Beiträge zurückgezahlt werden, wenn in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen wurden bzw. wenn der Versicherungsnehmer geringe Rechnungen selber gezahlt hat.
Egal ob Studium, Referendariat, Lehre oder Promotion, Personen, die sich in der Berufsausbildung befinden haben die Möglichkeit auf eine bedarfsgerechte private Versicherung zu preiswerten Ausbildungstarifen.
Private Versicherung in der Lehre
Auszubildende sind Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die gesetztliche Krankenversicherung bietet allerdings nur eine Grundversorgung. Man ist erst umfassend abgesichert, wenn man diesen Grundschutz durch eine individuelle Eigenvorsorge ergänzt. Für die Dauer der Ausbildung erhalten die Auszubildenden bei bestimmten Versicherungsunternehmen die Absicherung der Aufwendungen für Wahlleistungen im Krankenhaus zu extra günstigen Ausbildungstarifen. Auszubildende für Beamtenberufe können hingegen schon in der Ausbildung die private Versicherung wählen.
Private Versicherung für einen Beamtenanwärter
Mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde ist man Beamter. Da Beamte Beihilfe erhalten, gehören sie nicht zum schutzbedürftigen Personenkreis der gesetzlichen Krankenkassen. Sie werden deshalb vom Gesetzgeber grundsätzlich der privaten Krankenversicherung zugeordnet. Den Beamten wird vom Dienstherrn eine Beihilfe zu den enstandenen Aufwendungen in Pflege- Krankheits- und Geburtsfällen gewährt. In den Beihilfevorschriften ist festgelegt, dass die Beihilfe die von den Beamten aus den laufenden Bezügen zu bestreitende Eigenvorsorge ergänzt.
Im Allgemeinen wird die Beihilfe in Prozent der entstandenen Aufwendungen festgesetzt. Dabei ist der Prozentsatz abhängig von der Beihilfevorschrift und dem Familienstand (Bsp. Beihilfeberechtigter: 50%). Als Beamtenanwärter bekommt man den beihilfekonformen Krankenversicherungsschutz zu speziellen Ausbildungskonditionen. Einige Versicherungen erstatten 50% der Jahresbeiträge zurück, wenn keine Rechnungen zur Erstattung eingereicht werden. Mittlerweile machen davon ca. 60% der Beamtenanwärter und Referendare Gebrauch.
Private Versicherung im Studium und für Jungakademiker
Jungakademiker und Studierende können schon rechtzeitig die Weichen für eine spätere private Versicherung stellen. Viele Versicherungsunternehmen bieten schon während des Studiums einen umfangreichen Versicherungsschutz als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung an, wie kurzfristige Auslandsreise- Krankenversicherung mit Rücktransport oder zahnärtzliche und zahntechnische Leistungen.
Nicht selten sind damit Optionsrechte ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten verbunden, wie Anwartschaft* auf eine private Versicherung und Anwartschaft auf eine langfristige Auslandsreise- krankenversicherung für Auslandssemester.
Wer promoviert und ein steuerfreies Promotionsstipendium bezieht und keine berufliche Tätigkeit ausübt, kann für die Zeit der Promotion eine private Versicherung zu günstigen Konditionen abschließen. So kann man alle Vorteile als Privatpatient auskosten und das bei niedrigen Beiträgen.
Wer als Assistent oder wissenschaftlicher Mitarbeiter promoviert und dessen Wochenarbeitszeit begrenzt ist auf die Hälfte der vollen Wochenarbeitszeit, der kann einen umfangreichen Versicherungsschutz als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung nutzen. Dies sind beispielsweise die Absicherung für Aufwendungen für Wahlleistungen im Krankenhaus oder eine Anwartschaft auf eine Krankheitskostenvollversicherung und das alles zu besonders günstigen Ausbildungstarifen.
Private Versicherung bei einem Auslandsaufenthalt
Wer einen längeren Auslandsaufenthalt plant, kann sich auch in diesem Fall auf seine private Versicherung verlassen. Viele Versicherer bieten während der Berufsausbildung (Bsp. Studium, Praktikum) oder Berufsvorbereitung (Bsp. Schüleraustausch, Au-pair) auch bei langfristigen Aufenthalten im Ausland finanzielle Sicherheit für angemessene Heilbehandlungen an, so bleibt man nicht auf den Kosten sitzen. Die Dauer der Laufzeit beträgt 3- 24 Monate, je nach Bedarf kann die Laufzeit auf 36 Monate erweitert werden.
* Eine Anwartschaft ist ein Recht auf Inkrafttreten/Wiederaufleben einer Privatversicherung. Sie dient der Wahrung von Rechten in Zeiten, in denen der Versicherte auf die Leistungen seiner Krankenversicherung verzichtet. Die Anwartschaft ermöglicht die (Wieder-)Aufnahme in die private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung, Wartezeit und Beitragerhöhung. Man unterscheidet zwischen einer kleinen und einer großen Anwartschaft.