Privatversicherung - wie, was und für wen?

Für viele Menschen ist eine Privatversicherung eine Alternative oder eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dies nicht zuletzt darum, weil sich die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund von Reformen im Gesundheitswesen immer weiter reduzieren. Immer mehr Versicherungsnehmer wählen einen Vollversicherungsschutz bei einer Privatversicherung. Bis zum Jahr 2007 haben das schon mehr als 8,5 Mio. Menschen getan.

Die Versicherungsunternehmen bieten eine Vielzahl von Absicherungsmöglichkeiten an, die sich stetig den wandelnden Ansprüchen anpassen und aus denen der benötigte Versicherungsschutz individuell zusammengestellt werden kann. Neben Vollversicherungen - besonders für Beihilfeberechtigte - bieten die verschiedenen Versicherer Ergänzungstarife, die besser als Zusatzversicherungen bekannt sind, für die Bereiche der ambulanten und stationären Behandlung, Pflegekosten, Zahnersatz und Auslandsreisen an.

So können gesetzlich Versicherte den Versicherungsschutz der Privatversicherung genießen, indem sie einfach ihren Grundschutz durch private Ergänzungsversicherungen ihren Wünschen entsprechend anpassen. Hierdurch müssen die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen beispielsweise bei stationärer Krankenhausbehandlung nicht auf die Behandlung durch den Chefarzt oder den Arzt ihrer Wahl verzichten. Ebenso kommt man in den Genuss und Komfort eines Ein- oder Zweibettzimmers. Befindet man sich noch in der Ausbildung, gibt es bei der Privatversicherung spezielle Ausbildungstarife, die preisgünstig sind.

Trotzdem wirft die Privatversicherung immer noch viele Fragen auf, im Folgenden und auch auf den nächsten Seiten wird versucht diese Fragen zu beantworten.


Wer kann Mitglied einer Privatversicherung werden?
Nicht jeder kann Mitglied einer Privatversicherung werden, nur ein bestimmter Personenkreis kann in den Genuss einer Privatversicherung kommen. Dieser Personenkreis umfasst:

  • Arbeitnehmer, die mindestens drei Jahre hintereinander ein Brutto- Jahreseinkommen über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (im Jahre 2009 sind das 48.600 Euro) haben und somit über der Pflichtversicherungsgrenze liegen.

  • Beamte und auch andere, die beihilfeberechtigt sind wie Landtags-, Bundesabgeordnete und Richter.

  • Selbständige, Künstler und Freiberufler können sich unabhängig von der Höhe ihres Einkommens privat versichern.

Versichert man sich als Arbeitnehmer bei einer Privatversicherung, zahlt der Arbeitgeber- wie auch bei der gesetzlichen Versicherung- 50 Prozent des monatlichen Beitrags, allerdings nur bis zu dem höchsten Satz der gesetzlichen Krankenkassen.

Ist man Beamter, Abgeordneter oder Richter, ist der Eintritt in die Privatversicherung die beste Lösung, denn das Land oder der Bund als Dienstherr übernimmt einen Teil der Krankheitskosten, dies wird Beihilfe genannt. Diese Beihilfe kann je nach Art der Kosten zwischen 50 und 80 Prozent variieren, der Beamte muss nur noch den restlichen Betrag absichern. Aus diesem Grund ist die Absicherung durch die Privatversicherung eine logische Konsequenz, denn bei Beamten, die gesetzlich versichert sind, zahlt der Dienstherr keinen Arbeitnehmeranteil.

Wie werden die Kosten bei der Privatversicherung erstattet?
Als gesetzlich Versicherter geht man zum Arzt, gibt seine Versicherungskarte ab und zahlt die Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal. Von der Arztrechnung sieht man im Anschluss an die Behandlung nichts, der Arzt rechnet direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab.

Bei der Privatversicherung ist das anders. Nach einer ambulanten Arztbehandlung (auch Zahnarzt oder Heilpraktiker) erhält der Versicherungsnehmer, also der Patient eine Rechnung, die er begleichen muss. Meist hat man hierfür bis zu vier Wochen Zeit. Nun kann man die Rechnung entweder bei der Versicherung einreichen und den Betrag auf sein Konto erstattet bekommen, so dass man die Arztrechnung bezahlen kann oder man sammelt das ganze Jahr über seine Rechnungen. Wenn man alle Rechnungen selber zahlt und bei der Privatversicherung keine einreicht, hat man in diesem Jahr der Versicherung keine Kosten verursacht und dafür wird man belohnt. Die Belohnung bekommt man in den meisten Fällen in Form einer Beitragsrückerstattung. Wie viele Beiträge erstattet werden hängt vom Versicherungsunternehmen ab, meist sind es ein bis vier Monatsbeiträge. Übersteigen die Arztrechnungen die Summe der Rückerstattung, sollte man die Rechnungen natürlich einreichen. Handelt es sich nur um geringe Rechnungen lohnt sich meist eine Rückerstattung. Ist man an dieser Form der Zahlungsbegleichung interessiert, sollte man sich vor Vertragsabschluss über die Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung informieren, da diese in den meisten Fällen zusätzlich beantragt werden muss.

Privatversicherung - auch für Familien?
Ein großer Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung liegt in der Familienversicherung. Ist ein Ehepartner berufstätig und Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, ist auch das Kind und der Ehepartner kostenlos mitversichert, wenn er nicht berufstätig ist bzw. nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht. Dabei spielt die wöchentliche Stundenanzahl keine Rolle, es gilt eine Einkommensgrenze von 400 Euro monatlich. Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kostenlos mitversichert, befinden sie sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung (auch Studium), sind sie bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bei den Eltern mitversichert. Anders ist es bei der Privatversicherung, hier ist nur der Versicherungsnehmer versichert, nicht die Familie. Für Ehepartner und Kind müssen gesondert Beiträge bezahlt werden. Wenn man mehrere Kinder hat, muss man auch jedes Kind einzeln versichern und demnach auch für jedes Kind einen monatlichen Versicherungsbeitrag zahlen. Für Familien mit mehr als einem Kind ist die Privatversicherung daher nur ratsam, wenn genügend Einkommen vorhanden ist. In den meisten Fällen ist es für Familien günstiger sich gesetzlich zu versichern.

Anders sieht es bei gut verdienenden Alleinstehenden oder Ehepaaren ohne Kinder aus, wenn beide berufstätig sind. Schließt man in so einer Situation eine Privatversicherung ab, kann man sich sicher sein, innerhalb von ein paar Jahren eine Menge Geld gespart zu haben. Wichtig ist es jedoch nicht nur seine jetzige Lebenssituation zu betrachten. Man sollte unbedingt die zukünftige Lebensplanung einbeziehen. Wenn man sich eine Familie mit vielen Kindern wünscht, sollte man von einer Privatversicherung aus Kostengründen absehen. Ist man sich allerdings sicher, dass Kinder keine große Rolle spielen werden, ist der Eintritt in der Privatversicherung durchaus empfehlenswert. Trotzdem sollte man sich den Abschluss einer Privatversicherung gut überlegen, denn der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht ganz unproblematisch.

Von der Privatversicherung wieder zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Ist man einmal Mitglied einer Privatversicherung, sollte diese Entscheidung langfristig erfolgen, denn der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung kann unter Umständen problematisch sein. Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht so einfach, da der Gesetzgeber nicht möchte, dass man sich als junger und gesunder Mensch zu niedrigen Beiträgen bei einer Privatversicherung versichert und dann im hohen Alter wieder in die gesetzliche Versicherung wechselt. Die erneute Aufnahme in die gesetzliche Krankenkasse kann nur erfolgen, wenn das Jahresbruttoeinkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt, man darf mindestens ein Jahr lang nicht über dieser grenze verdienen. Bei Arbeitslosigkeit ist der Wechsel von der Privatversicherung wieder zurück zur gesetzlichen Versicherung allerdings kein Problem, denn als Arbeitsloser wird man von der Agentur für Arbeit automatisch bei der gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet.

Alle die über einen Austritt aus der Privatversicherung nachdenken, sollten sich bewusst sein, dass sie mit einem Wechsel in die gesetzliche Versicherung die Altersrückstellungen bei der Privatversicherung verlieren.

Unter Altersrückstellungen versteht man, dass man in jungen Jahren einen erhöhten Beitrag zahlt, der für das Alter zurückgestellt wird, damit man später keine höheren Beiträge zahlen muss.